Artur Doszko   



Mein Angebot richtet sich an privat Versicherte, Beihilfeberechtigte, Selbstzahler und andere Kassen.

Durch meine Qualifikation als Heilpraktiker bin ich ermächtigt Leistungen auch ohne ärztliche Verordnung durchzuführen.

 


 




Meine Honorare werden gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH / BMI), Herausgegeben von den Heilpraktikerverbänden 1985, Neuauflage 1.1.2002 in Euro, berechnet. Leistungen, die im GebüH gelistet sind, werden von mir wie folgt berechnet: Gemäß Erstattungstabelle (Anlage zur Honorarvereinbarung) Spalte 6 und 7.
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass viele Privatkassen unterschiedliche Tarife haben und manchmal nur den GebüH - Mindestbetrag, manchmal auch bis zum Höchstbetrag erstatten. Auch die Beihilfe und Postbeamtenkrankenkasse erstattet nicht alles und in der Regel nur bis zur Höhe der Erstattungstabelle Spalte 6.
Obschon die im GebüH gelisteten Beträge mehr ein viertel Jahrhundert alt und somit nicht mehr zeitgemäß sind, berechne ich bei beihilfeberechtigten Patienten (Beamte) generell nur die Beträge, wie Sie vom Bundes- innenministerium erstattet werden (Spalte 6). Sollte Ihre Zusatzversicherung oder Privatkrankenkassen abweichend erstatten, was aus Ihren mir nicht vorliegenden Vertragsunterlagen zu entnehmen ist, kann es zu einer zumutbaren Selbstbeteiligung kommen. Das Patientenrechtegesetz verpflichtet mich Sie darüber aufzuklären, dass möglicherweise nicht alles erstattet wird, was ich Ihnen in Rechnung stelle.
Leistungen mit fehlendem Betrag in der entsprechenden Spalte weisen darauf hin, dass diese nicht beihilfefähig sind. Nicht alle inzwischen möglichen und etablierten Verfahren, die ich anbiete, sind im GebüH und der Erstattungstabelle aufgeführt. Analoge Abrechnung heißt, dass ich dann eine oder mehrere Leistungen auf der Rechnung benennen kann, die der erbrachten Leistung am ähnlichsten ist. Die Erstattung analog abgerechneter Leistungen wird von den Kostenträgern unterschiedlich gehandhabt. Erstattungssicherheit besteht dabei nicht.
Wenn Sie noch Fragen haben oder noch nicht sicher wissen, ob es eine Zuzahlung gibt bzw. deren Höhe kennen, können Sie mir die mit Ihrem Kostenträger vereinbarte Leistungszusage vorlegen, um mit mir gemeinsam die mögliche Selbstbeteiligung zu berechnen. Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass ich Sie ausreichend über meine Honorarhöhe und eine mögliche Selbstbeteiligung aufgeklärt habe.